Wie teuer ist das Melden von Falschparkern?
Sowohl die Nutzung der App, als auch die gesamte weitere Rechtsverfolgung sind für den Nutzer kostenlos. Ebenso werden die anfallenden Gebühren für die Halteranfrage vorschüssig von „FALSCHPARKERMELDEN“ übernommen und später verrechnet. Das heißt, am Ende profitiert der Nutzer sogar noch durch die von „FALSCHPARKERMELDEN“ geltend gemachten sowie vereinnahmten Schadensersatzzahlungen und erhält bis zu 40 € pro erfolgreich geahndetem Parkverstoß.
Wer bekommt das Geld für das Melden von Falschparkern?
Die Schadensersatzzahlung steht komplett dem Eigentümer / Pächter / Mieter zu, also demjenigen, dem das Recht zur Nutzung an dem Parkplatz zusteht.
Wann erfolgt die Auszahlung?
„FALSCHPARKERMELDEN“ arbeitet mit einem wöchentlichen Zahlungslauf. Nachdem ein Zahlungseingang von einem Falschparker verzeichnet wurde, wird dieser zunächst in der App angezeigt und gelangt mit dem nächsten Zahlungslauf zur Auszahlung.
Für wen ist unser System geeignet?
Die App darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein-oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.
Macht das Melden von Falschparkern viel Arbeit?
Nachdem der Parkplatz über die „FALSCHPARKERMELDEN“-App einmal angelegt haben, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden gemeldet werden. Foto erstellen, Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit eingeben, fertig!
Ist das Melden von Falschparkern mit vielen Formalitäten verbunden?
Nein. Die komplette Kommunikation findet über die App oder alternativ über die Webseite statt.
Wen darf ich als Falschparker melden?
Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist, d.h. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind.
Muss jeder Falschparker separat gemeldet werden?
Für jeden Parkverstoß wird ein separater Auftrag mittels der App erteilt. Dieser Auftrag sollte dann auch nicht mehr anderweitig vergeben werden, da der Falschparker durch mehrfache Geltendmachung verwirrt werden könnte und damit dessen Zahlungsbereitschaft auch deutlich eingeschränkt werden würde.
Muss ich zum Melden von Falschparkern einen Vertrag abschließen?
Durch das Herunterladen sowie die Nutzung der App wird lediglich eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen, die den Nutzer vertraglich jedoch nicht bindet, sondern nur dabei unterstützt, den Sachverhalt zum gemeldeten Falschparker sachgerecht aufgearbeitet an Verkehrsrechtsexperten zu übermitteln - im Übrigen verweisen wir auf unsere AGB.
Wie ist der genaue Ablauf beim Melden von Falschparkern?
Nach der Meldung des Sachverhaltes setzen sich unsere Verkehrsrechtsexperten zunächst mit dem Kraftfahrtbundesamt in Verbindung und ermitteln hierüber im Wege einer sog. Registerauskunft den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Im Anschluss bekommt der Halter Post und wird damit zugleich anwaltlich aufgefordert, den verursachten Schaden sowie die damit einhergehenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Sollte er das nicht tun, wird er ergänzend anwaltlich abgemahnt, da sodann in der Regel eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann. Dieser Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen andauern. In solchen Fällen erhält der Nutzer aber eine gesonderte Sachstandsmitteilung.
Muss ich auf meinem Parkplatz besondere Schilder aufstellen, um abschleppen zu lassen?
Nein, grundsätzlich reicht es aus, wenn klar erkennbar ist, dass der Parkplatz gerade nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich als privater Stellplatz genutzt wird bzw. es sich in gewerblicher Hinsicht um einen Kundenparkplatz handelt.
Warum kann ich pauschal bis zu 40 Euro verlangen, wenn ich abschleppen lasse?
In der Regel wird hier ein Wert gewählt, der dem Nutzungsausfall entspricht, den der Eigentümer / Pächter / Mieter dadurch erleidet, weil er seinen Parkplatz nicht nutzen kann – alternativ werden auch dadurch entstehende Zusatzkosten (durch notwendiges Ausweichen auf kostenpflichtige Parkplätze in Parkhäuser etc.) vom Nutzer hinzugesetzt. Mit 40,00 EUR wird insoweit ein pauschaler Mittelwert festgelegt, der jedoch eher noch weiter nach oben zulasten des Falschparkers ausgelegt werden könnte.
Was bedeuten die verschiedenen Statusmeldungen?
Wenn Du einen FALSCHPARKER bei uns gemeldet hast, befindest Du Dich bei uns im Status „Halteranfrage gestellt“. Wenn uns dann die Daten des Kraftfahrtbundesamtes aus Flensburg vorliegen, wird der ermittelte Halter von der für Dich empfohlenen Rectsanwaltskanzlei angeschrieben - der Status lautet sodann: „Halter angeschrieben“. Erfolgt hierauf eine Reaktion des FALSCHPARKERs, kann es sein, dass der Status auf „pausiert“ umspringt - dies bedeutet, dass der Parkverstoß bestritten wird und unsere Verkehrsrechtsexperten weitere Überzeugungsarbeit leisten müssen. Ansonsten tritt der Optimalfall und Status „gezahlt“ ein, so dass Du zeitnah mit einer Auszahlung Deines angegebenen Schadensersatzbetrages rechnen kannst (sofern Du Deine IBAN bei uns hinterlegt hattest).